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Bürgerinitiative denkt an KlageStadt hat keine Bedenken bei Holzkraftwerk in Dinslaken
Altholzverbrennung und der BebauungsplanWer den Erörterungstermin am Mittwoch dieser Woche (13.11.2019) verfolgt hat, weiß, dass der Bebauungsplan 215B mit seinen Festlegungen zum Schutz der Anwohner und der für den Bau notwendigen Befreiung von diesen Auflagen einen großen Zeitraum in der Diskussion eingenommen hat. Die NRZ von heute (15.11.2019) hat nun schon den zweiten Artikel in einer Woche zum Thema Holzheizkraftwerk veröffentlicht, nachdem sie im Sommer vor und während der Auslegung nichts berichtet hatte. Sie meinten sicher, alles wäre ja schon in den Vorträgen der Stadtwerke gesagt, über die man damals sehr ausführlich berichtet hatte. Das Lesen der Antragsunterlagen würde ja vielleicht ohnehin den Bürger verunsichern. Der heutige Artikel "Von Grenzwerten und Zweifeln" ist ein Meisterstück der Desinformation, hat doch der Autor diesen Punkt, der mehr als eine Stunde diskutiert wurde, schlicht nicht erwähnt. Im Artikel vom 14.11.2019 (in Print-Ausgabe und NRZ+) wurde über die Festlegungen des B-Plans, der in einem Bereich von 500 m Abstand zur Wohnbebauung ein solches Kraftwerk nicht zulässt, berichtet, aber mit dem Spruch "Und der schließe dort eine solche Anlage aus, heißt es von Seiten der Einwender. Eigentlich. Denn es gibt, wie im Laufe der Diskussion zwischen Vertretern der Bezirksregierung, der Vertreter der Antragstellerin und Einwendern zu hören ist, die Möglichkeit von Ausnahmen, von einer Befreiung." werden die Festlegungen relativiert, als wäre es sehr einfach, eine solche Befreiung zu erhalten. Wäre es so einfach, hätte die Stadt den Antrag auf Befreiung von Auflagen des Bauplans 215B schon lange positiv kommentiert und an die Bezirksregierung Düsseldorf geschickt. Es ist bezeichnend, dass der Vertreter der Bauaufsicht beim Erörterungstermin diese Sache nicht kommentieren wollte. Der Pressesprecher der Stadt Dinslaken wird zitiert, dass eine Stellungnahme der Stadt im Entwurf sei, man habe noch Brandschutzaspekte klären müssen. Hier muss der Pressesprecher wohl von einer anderen Stellungnahme reden. Um diese Stellungnahme ging es nicht, sondern um den Antrag der Stadtwerke an die Bauaufsicht der Stadt Dinslaken um die Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans 215B. Hierzu hätte die Stadt eine Stellungnahme abgeben müssen, ob die Bürger des Averbruchs nahe der geplanten Müllverbrennung Nachteile in Kauf nehmen müssen für das Wohl der Bürger der Stadt Dinslaken. Dieser Stellungnahme sind sie nicht nachgekommen, obwohl die Erkenntnis, dass der Bebauungsplan 215B eine solche Anlage nicht gestattet, sicher schon in den Anfängen der Planung (2017) vorhanden war. Merkwürdig ist, dass dieser Artikel nicht in der Internet-Ausgabe der NRZ aufgeführt wird, auch nicht gegen Bezahlung. Der direkt darüber befindliche Artikel "Weihnachtsbeleuchtung in Dinslakener Innenstadt eingeschaltet" ist natürlich kostenfrei im Internet lesbar. Konnten doch der Bürgemeister, Geschäftsführer und Pressesprecher der Stadtwerke und weitere Personen in die Kamera schauen und ein Plakat der Stadtwerke Dinslaken hochhalten. Vielen Dank an die Stadtwerke für die Unterstützung. Da die Argumentation über den Schutz der Bürger durch den Bebauungsplan in der NRZ nicht ausreichend berichtet wurde, möchten wir als Anhang die Argumentation der Einwender zur Verfügung stellen.
Dinslaken: Langer Erörterungstermin zum Holzheizkraftwerk
Dinslaken. Einwender sehen keine Grundlage, das geplante Holzheizkraftwerk zu genehmigen. Bis kurz vor 19 Uhr wurden die Bedenken und Anregungen besprochen. Von den 100 im Saal des Ledigenheims aufgestellten Stühlen sind nur noch wenige frei, als Sabine Thaler von der Bezirksregierung um 10 Uhr den Erörterungstermin zum Holzheizkraftwerk eröffnet. Die Dinslakener Holz-Energiezentrum GmbH, die zum größten Teil den Stadtwerken gehört, möchte an der Thyssenstraße Altholz verbrennen und so Fernwärme sowie Strom erzeugen.
Entscheidung fällt späterBUND: Holzkraftwerk nicht genehmigen, RP Lokalausgabe Dinslaken
Dinslaken Im Saal des Ledigenheims in Lohberg fand die Erörterung zu der Anlage statt, die an der Thyssenstraße entstehen soll. Knapp 100 Einwender nahmen daran teil und vertraten ihre Position zu dem Vorhaben. „Die Anlage ist nicht genehmigungsfähig, deshalb beantrage ich das Versagen der Teilgenehmigung“, erklärte Petra Schmidt-Niersmann als Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND). .... Den gesamten Artikel können Sie hier lesen.
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