Bezirksregierung genehmigt vorzeitigen Baubeginn
Die BIGG wird einen eventuellen Genehmigungsbescheid abwarten, diesen dann analysieren und dann über die Einreichung einer Klage entscheiden.
Die Anwohner im 700 m Umkreis um die geplante Anlage sind durch den Bebauungsplan 215B in zweierlei Hinsicht geschützt: