Einwendungen gegen das Holzheizkraftwerk werden erörtert
NRZ, 06. November 2019
Dinslaken. Es gab 580 Einwendungen gegen das geplante Holzenergiezentrum Dinslaken. Diese werden öffentlich am 13. November im Ledigenheim erörtert.
NRZ, 06. November 2019
Dinslaken. Es gab 580 Einwendungen gegen das geplante Holzenergiezentrum Dinslaken. Diese werden öffentlich am 13. November im Ledigenheim erörtert.
Wie die Lokalzeitungen NRZ und RP vom 21.10.2019 mitteilen, sind gegen das geplante Holzheizkraftwerk an der Thyssenstraße 580 Einwendungen erhoben worden.
Die BIGG hat 368 Einwendungen in schriftlicher Form an drei Stellen im Ortsteil Averbruch gesammelt und der Bezirksregierung am 9.10.2019 übergeben.
von Christoph Nohr · Published 5. September 2019 · Last modified 15. Oktober 2020
Die Planunterlagen für das Holzkraftwerk in der Thyssenstraße waren nur bis zum 9.9.2019 ausgelegt. Wir haben die ausgelegten Unterlagen auf unserer Website über das offizielle Ende der Auslegungsfrist hinaus verfügbar gemacht.
von Christoph Nohr · Published 17. November 2017 · Last modified 18. Oktober 2020
Insgesamt wurden 302 Einwendungen von der Bezirksregierung Düsseldorf bestätigt. Diese wurden am 2.11.2017 durch die BIGG in Düsseldorf abgegeben.
von Christoph Nohr · Published 20. September 2017 · Last modified 18. Oktober 2020
Wie Sie sicherlich der Presse oder dieser Website entnommen haben, findet erneut eine Auslegung von Unterlagen zum Planfeststellungsverfahren „Deponie Wehofen-Nord um einen dritten Bauabschnitt“ statt. Dies ist die nunmehr 4. Auslegung von Unterlagen und damit die dritte Nachbesserung der im Januar 2013 erstmalig ausgelegten Unterlagen. Der Antrag auf Planfeststellung datiert vom 29.Juni 2012.
von Christoph Nohr · Published 9. September 2015 · Last modified 18. Oktober 2020
Heute am letzten Tag der Einwendungsfrist haben Vertreter der BIGG die gesammelten Einwendungen direkt an die Bezirksregierung Düsseldorf übergeben. In der 3. Auslegung der Unterlagen im Planfeststellungsverfahren waren nur geänderte und ergänzende Unterlagen ausgelegt worden. Nur zu diesen Unterlagen konnten Einwendungen erhoben werden. Die zu den ersten beiden Auslegungen erstellten Einwendungen behalten ihre Gültigkeit.