Stellungnahme der BIGG zur Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns der Abfallverbrennungsanlage für belastetes Altholz
Die BIGG wird einen eventuellen Genehmigungsbescheid abwarten, diesen dann analysieren und dann über die Einreichung einer Klage entscheiden.
Die Anwohner im 700 m Umkreis um die geplante Anlage sind durch den Bebauungsplan 215B in zweierlei Hinsicht geschützt: