Verschlagwortet: vorzeitiger Baubeginn

Bezirksregierung genehmigt vorzeitigen Baubeginn

Die BIGG wird einen eventuellen Genehmigungsbescheid abwarten, diesen dann analysieren und dann über die Einreichung einer Klage entscheiden.

Die Anwohner im 700 m Umkreis um die geplante Anlage sind durch den Bebauungsplan 215B in zweierlei Hinsicht geschützt:

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