Auflagen für Thyssen gefordert

RP Lokalausgabe, 28.10.2008

VON JÖRG WERNER

Dinslaken (RP) ThyssenKrupp Steel möchte die Erlaubnis, auf der Deponie Wehofen-Nord ausschließlich Gicht-Schlamm ablagern zu dürfen. Dagegen wehren sich die Anwohner im Averbruch. Von Dinslakens Politik erhalten sie Unterstützung.

Die Deponie ist seit 1980 genehmigt. Die Erlaubnis für einen zweiten Bauabschnitt gab’s 2005. Und um den ging’s gestern im Planungsausschuss. Denn Thyssen Krupp Steel (TKS) hat eine Änderung der Genehmigung beantragt. Bislang hatte das Unternehmen die Erlaubnis, Rückstände seiner Produktion dort zu lagern. Dazu gehörten auch Schlämme aus der Abgasreinigung, die so genannten Gichtschlämme. Dazu gehörten allerdings auch andere Stoffe. Die Gichtschlämme enthalten gefährliche Inhaltsstoffe – Amoniumstickstoff, Fluorid, Zyanid zum Beispiel. Allerdings hat TKS seit April 2007 darauf verzichtet, die Gichtschlämme in Wehofen zu deponieren und sie auf andere Deponien gebracht. Der Grund: Die vorgeschriebenen Grenzwerte für die gefährlichen Inhaltsstoffe waren bei Überprüfungen überschritten worden.

Grenzwerte

TKS aber will künftig wieder die eigene Deponie in Wehofen nutzen. Das spart Transportwege und damit Kosten. Deswegen soll der zweite Deponieabschnitt zur „Monodeponie“ für Gichtschlämme werden. Den Hintergrund machte der stellvertretende Planungsamtsleiter Wilfried Klein im Ausschuss deutlich. Laut Auskunft des Staatlichen Umweltamtes (StUA) dürfen bei einer solchen Monodeponie die Grenzwerte um das Dreifache überschritten werden. Klein berichtete allerdings auch, dass der zweite Deponieabschnitt, der von TKS entsprechend hergerichtet ist, nach Einschätzung des StUA die am wenigsten gefährliche Möglichkeit ist, die Gichtschlämme loszuwerden.

Die Ablagerung will Dinslakens Politik dann auch gar nicht verhindern. Aber sie möchte strenge Auflagen durchgesetzt wissen, die noch über das hinaus gehen, was die Verwaltung als Stellungnahme an die Düsseldorfer Bezirksregierung vorgeschlagen hatte. Die Bezirksregierung ist für die Genehmigung der TKS-Änderungswünsche zuständig. Auf Antrag der Grünen beschloss der Ausschuss gestern einstimmig die Forderung, dass die Gichtschlämme stets im nassen Zustand abgelagert werden sollen, womit verhindert werden soll, dass sie stauben und die Luft belasten. Zudem besteht Dinslakens Politik darauf, dass von jeder Lastwagenladung eine Probe genommen und analysiert wird.

Außerdem sieht die Politik in dem Änderungswunsch für den zweiten Bauabschnitt den Hebel, den dritten Bauabschnitt zu verhindern. Denn TKS plant eine erneute Erweiterung der Deponie. Diesen dritten Bauabschnitt bekämpft die Bürgerinitiative aus dem Averbruch, wie berichtet, ebenfalls energisch. Der Planungsausschuss machte gestern deutlich, dass sie der Änderung für den zweiten Bauabschnitt nur zustimmen will, wenn TKS im Gegenzug erklärt, auf den dritten Bauabschnitt zu verzichten. Die letzte Entscheidung über den TKS-Antrag allerdings liegt bei der Bezirksregierung.

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