Auszug aus dem heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster im Normenkontrollverfahren „Bebaungsplan Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“
Es wird angeordnet, dass bis zu einer Entscheidung des Senats über den Antrag auf Außervollzugsetzung
des Bebauungsplans Nr. 139 „Logistikpark Hafen Emmelsum“ keine Vorbereitungs- und Rodungsarbeiten zur Vollziehung und Umsetzung dieses Bebauungsplans vorgenommen werden dürfen.
