Rodungsmaßnahmen in Dinslaken – Was passiert da?
Emscher in Dinslaken: Renaturierung und Hochwassersicherheit: Vorbereitungen für Ökologischen Schwerpunkt Wehofen beginnen in Kürze. Im Rahmen der Deichschutzverordnung muss die Emschergenossenschaft zudem den Baumbewuchs auf den Deichen entfernen
Beitrag auf der Seite der EGLV vom 13. Januar 2026, https://www.eglv.de/medien/emscher-in-dinslaken-renaturierung-und-hochwassersicherheit/
14. Februar 2026
Wir suchen hierzu den Dialog mit der Emschergenossenschaft, um folgende Fragen zu adressieren:
- Minimierung des Eingriffs: Bestehen über die bereits erfolgte Differenzierung hinaus Möglichkeiten, die Maßnahmen noch weniger radikal durchzuführen, um den Verlust an Habitaten so gering wie möglich zu halten?
- Kompensation: In welchem Umfang und an welchen Standorten plant die EGLV konkrete Ausgleichspflanzungen im Stadtgebiet Dinslaken? Welche gesetzlichen Verpflichtungen zur Wiederherstellung ökologischer Funktionen (Eingriffsregelung gemäß BNatSchG/LNatSchG) greifen hier für Ihren Verband?
- Artenschutz & Baubegleitung: Welche spezifischen Maßnahmen ergreifen Sie, um die Störung der Tierwelt während der Arbeiten zu minimieren? Findet eine kontinuierliche ökologische Baubegleitung statt?
- Standortnahe Lösungen: Gibt es im Zuge der Renaturierung in Wehofen oder an angrenzenden Flächen Möglichkeiten, über das gesetzliche Mindestmaß hinaus zusätzliche „Klima-Haine“ oder Waldflächen zu schaffen, die nicht mit dem Hochwasserschutz kollidieren?
- Bürgerbeteiligung: Wir begrüßen es, dass Sie nun über das Vorhaben informieren. Dennoch hätten wir uns einen frühzeitigen Austausch oder eine Bürgerinformation vor Beginn der feststehenden Planungen gewünscht, um gemeinsam nach den bestmöglichen Lösungen für Mensch und Natur zu suchen.
23. Februar 2026
Die Emschergenossenschaft (EGLV) hat auf unsere Anfrage zu den geplanten Rodungen reagiert. Hier sind die wichtigsten Fakten aus der Stellungnahme:
• Zwingende Hochwassersicherheit: Die EGLV betont, dass die Fällungen laut Deichschutzverordnung NRW und DIN 19712 unvermeidbar seien:
„Zum Schutz der Bevölkerung im Hochwasserfall sind zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit die geplanten Baumfällungen leider zwingend notwendig.“
• Teilerhalt des Bestands: Ein positiver Aspekt ist, dass durch detaillierte Planung bereits ca. die Hälfte der Bäume gerettet werden konnte. Die EGLV beschreibt die Eingriffsminimierung als einen „fortlaufenden Prozess“.
• Ökologischer Ausgleich: Die EGLV plant Ersatzpflanzungen außerhalb der Deichbereiche, etwa entlang des Rotbachs. In Wehofen sollen zudem „umfangreiche Auwaldbereiche“ entwickelt werden.
• Artenschutz: Die Maßnahmen werden laut EGLV eng mit den Naturschutzbehörden abgestimmt:
„Zudem wurde die Rodung vorab mit einer ökologischen Baubegleitung abgestimmt und die erforderlichen Artenschutzmaßnahmen umgesetzt.“ • Zeitplan: Laut Verband bleibt für den weiteren Informationsaustausch noch Zeit, da die reguläre Baumaßnahme voraussichtlich erst Anfang 2027 beginnen soll.
Wir als BIGG e. V. bleiben im Dialog mit der EGLV, um sicherzustellen, dass der ökologische Wert für Dinslaken bestmöglich geschützt wird.

