Bald auch Windkraftanlagen auf der Deponie?

Es ist interessant, was sich alles in den Antragsunterlagen findet. So findet man im Ordner 02 “Umweltverträglichkeitsstudie” Fach 01 auf Seite 11 den folgenden Satz:

Der FNP der Stadt Dinslaken vom 20.02.1980 mit den bis zum 01.11.1984 wirksam
gewordenen Änderungen weist den Vorhabensbereich als “Flächen für Aufschüttungen”
aus. Nach derzeitigem Stand sind der 1. und 2. Bauabschnitt der Deponie WehofenNord
Vorrangflächen für Windkraftanlagen.

FNP bedeutet Flächennutzungsplan.

Damit der Staub noch besser in den Averbruch weht!

Liebe Mitbürger, schreibt Einwendungen gegen die Erweiterung der Deponie Averbruch!

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