Behörde genehmigt Deponie für Gichtschlamm

NRZ, 29. Juni 2009, Heinz Ingensiep
Thyssen-Krupp Steel darf im Dinslakener Süden Schlämme und Filterkuchen mit Gefahrstoffen aus der Abgasbehandlung ihrer Hochöfen ablagern.

Dinslaken. Die Thyssen-Krupp Steel AG (TKS) darf Schlämme und Filterkuchen mit Gefahrstoffen aus der Abgasbehandlung ihrer Hochöfen im Dinslakener Süden ablagern. Das geht aus einem Schreiben der Bezirksregierung hervor. TKS hatte den so genannten Monodeponie-Abschnitt, der im 2. Bauabschnitt der Deponie Wehofen-Nord eingerichtet werden soll, im Juli 2008 beantragt.
Im Rathaus hatte man im Vorfeld Zustimmung signalisiert, falls Thyssen-Krupp im Gegenzug gegenüber der Bezirksregierung und der Stadt erkläre, dass darauf verzichtet werde, die Planungen für den 3. Bauabschnitt weiterzuverfolgen. Gegen diese geplante Erweiterung der Deponie im Bereich Brinkstraße geht mittlerweile nicht nur die Bürgerinitiative gegen Giftmüll („Bigg”) vor. Die Dinslakener Bedingung wurde von der Aufsichtsbehörde mit dem Hinweis vom Tisch gewischt, dass „eine Genehmigung nicht von Faktoren abhängig gemacht werden darf, die außerhalb der Genehmigungsvoraussetzungen liegen und die zudem zukünftig und ungewiss sind”.
Bei einer „Monodeponie” handelt es sich um eine „Deponie für die zeitlich unbegrenzte Ablagerung von Abfällen, die nach Art, Schadstoffgehalt und Reaktionsverhalten ähnlich und untereinander verträglich sind”. Im konkreten Falle geht es um Gichtschlamm aus der nassen Gasreinigung der Hochofenwerke Schwelgern und Hamborn und der Schachtofenanlage. Darin finden sich Stoffe wie Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und einige mehr.
Zum Schutz der Umwelt und der nahen Wohngebiete macht die Genehmigungsbehörde entsprechende Auflagen. Abgesehen von ständiger Kontrolle der einzuhaltenden Höchstwerte: Staubabwehungen von der Monodeponie, die hinter einem mindestens zwei Meter hohen Außendamm angelegt wird, müssen verhindert werden, indem der Gichtschlamm feucht eingebaut und durch Wassersprenger ständig feucht gehalten wird. Fahrzeuge müssen nach Verlassen der Deponie durch eine Reifenwaschanlage. Die Fahrwege auf dem Gelände müssen ebenfalls ständig bewässert werden, entweder mit stationären Sprengern oder mittels Wasserwagen

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