Bekanntmachung eines Erörterungstermins
Bezirksregierung 52.05-TKS-Z-61
Düsseldorf, den 29. April 2015
Bekanntmachung des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken um einen 3. Deponieabschnitt
Die Fa. ThyssenKrupp Steel Europe AG (TKSE) hat am 29.06.2012 die Planfeststellung für die Erweiterung der Deponie
Wehofen-Nord um einen 3. Bauabschnitt beantragt.
Der Erörterungstermin in dem Verfahren beginnt am Mittwoch, dem 27.05.2015 um 10.00 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) in der Stadthalle Walsum, Waldstraße 50 in 47179 Duisburg-Aldenrade.
Erforderlichenfalls wird der Termin an den Folgetagen am selben Ort ab 9.30 Uhr (Einlass ab 8.30 Uhr) fortgesetzt. Die Entscheidung darüber wird durch die Verhandlungsleitung am Ende des jeweiligen Sitzungstages bekanntgegeben.
Der Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit der Vorhabenträgerin, den Behörden und sonstigen Stellen, den Verbänden, den Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie den Betroffenen, zu erörtern.
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind alle Einwenderinnen und Einwender sowie Betroffene, ihre gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände. Zur Kontrolle der Teilnahmeberechtigung wird eine Eingangskontrolle durchgeführt. Hierbei ist ein amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) vorzulegen.
Die Teilnahme an dem Termin ist jeder Person, deren Belange von dem Vorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten ist möglich. Diese Person hat ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht und die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z. B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein) nachzuweisen und die Vollmacht zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Ich weise darauf hin, dass bei Ausbleiben einer oder eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie oder ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen sind, und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Erörterung beendet ist.
Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch im Verfahren berücksichtigt, wenn keine Teilnahme der Einwenderinnen und der Ein-wender am Erörterungstermin erfolgt.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
Diese Bekanntmachung ersetzt die individuelle Benachrichtigung jeder Person, die Einwendungen erhoben hat, da mehr als 50 Einwendungen in dem Verfahren eingegangen sind.
Im Auftrag
gez. Dr. Cullmann
Abl. Bez. Ddf. 2015 S. 175
Lesen Sie hierzu auch die Infos der NRZ Lokalausgabe, 06. Mai 2015, Michael Turek