BIGG reicht Beschwerde wegen Staubbelästigung ein

Als BIGG e.V. Dinslaken haben wir offizielle Beschwerde gegen den Deponiebetreiber der Deponie Wehofen thyssenkrupp Steel Europe AG (TKS) wegen Staubbelästigung bei Bezirksregierung eingereicht. Wir befürchten, dass die Menschen in Dinslaken, Duisburg und Oberhausen häufig hochgiftigen Stäuben, die durch die Deponie freigesetzt werden, ausgesetzt werden.

Begründung:

Wie den am 23. März 2021 aufgenommenen Bildern zu entnehmen ist und durch Zeugen bestätigt werden kann, kommt es durch die LKW der Deponie häufig zu enormen Staubverwehungen. Die Deponie grenzt direkt an einen Freizeitweg der Emschergenossenschaft, den jeden Tag hunderte von Menschen nutzen und dort auch Sport treiben. In unmittelbarer Umgebung der Deponie befinden sich Wohngebiete, Kindergärten und Schulen. Außerdem kann den Bildern auch entnommen werden, dass die LKW die Deponie ohne Abdeckung befahren (auf dem Hinweg mit Ladung), auch hier befürchten wir, dass Giftstoffe in die Luft gelangen.  

TKS ist  laut der von ihrer Bezirksregierung erteilten Genehmigungen dazu verpflichtet die Wege nass zu halten und dafür zu sorgen, dass keine Staubverwehungen erfolgen:

Die Plangenehmigung zur Änderung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken vom 10.06.2009 beschreibt auf Seite 10:

3.10.2.5 Der Betrieb des Monodeponieabschnitts ist so durchzuführen, dass Staubabwehungen verhindert werden. Hierzu muss der Gichtschlamm in feuchtem Zustand eingebaut werden. Darüber hinaus müssen alle Fahrzeuge vor Verlassen des Deponiegeländes die im Bereich des Betriebshofs bzw. des Torhauses befindliche Reifenwaschanlage befahren und dort gereinigt werden. Zusätzlich sind stationäre und mobile Wassersprenger zum Befeuchten der Fahrwege zu installieren und zu betreiben und die Betriebsstraßen und -wege sowie die Abkippstelle entsprechend den jeweiligen Witterungsverhältnissen mittels Wasserwagen so zu befeuchten, dass Staubabwehungen verhindert werden. ….

Die Plangenehmigung zur Änderung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken vom 09.02.2017 finden wir auf Seite 38:

7.6.4 Sollte es durch Staub verursachte Beschwerden von Anwohnern/ Anwohnerinnen geben, behält sich die Bezirksregierung Düsseldorf vor, Staubniederschlagsmessungen im Umfeld der Deponie anzuordnen. Diese Messungen sind von einem Sachverständigen für Staubimmissionen durchführen zu lassen. Die einschlägigen Vorschriften, insbesondere die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) vom 24. Juli 2002 sind zu berücksichtigen. Der/die Sachverständige hat in einem Gutachten die gemessenen Staubimmissionen zu beurteilen und ggf. weitergehende Staub minimierende Maßnahmen zu beschreiben. Das Gutachten ist der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung und Zustimmung vorzulegen.

Wir bitten die Bezirksregierung umgehend diese Staubniederlassungsmessung anzuordnen und TKS sofort aufzufordern ihren Auflagen nachzukommen, so dass die Bürgerinnen und Bürger keinen weiteren Gefahren mehr ausgesetzt werden.  Insbesondere die Beschickung der Monodeponie mit sehr gefährlichen Stoffen bitten wir bis auf weiteres auszusetzen.

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