Highlights aus dem Antrag (3) – und schwupps war der Averbruch weg

Im Ordner 02 (Umweltverträglichkeitsstudie) findet der Averbruch noch eine Erwähnung als besonders schutzwürdig. Es wird auf die Nähe zur neuen Deponie hingewiesen.

Im zusammenfassenden Ordner 01 findet unser Stadtteil keine Erwähnung mehr.

Wer nun glaubt, in einer “Management Summary” kann man nicht mehr alles darstellen, sollte wissen, dass der Ordner 01 fast 400 Seiten lang ist. Der gesamte Antrag enthält 1500 Seiten.

Immerhin hat es die Fridtjof-Nansen-Realschule als besonderes Schutzgut noch bis in den Ordner 01 geschafft. Der Averbruch leider nicht.

Zum Glück für TKS lesen viele ja nur den zusammenfassenden Ordner.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Hier nun die Textstellen:

2.8 Mensch

Die Umgebung der Deponie Wehofen-Nord zeigt eine für das Ruhrgebiet typische Siedlungsentwicklung mit einem engen Nebeneinander von Industrie und Landwirtschaft, Wohnsiedlung und Autobahn, dichtem Straßennetz und begradigter Emscher, Feldfluren und Haldenkörpern. Im Vorhabensbereichselbst existiert keine Wohnbebauung. Die nächstgelegenen Gebäude/Siedlungen befinden sich im folgenden Abstand zum Deponiekörper des 3. BA:

– 150 m westlich der Brinkstraße(B8) – Einzelanwesen                                     

– 350 m südwestlich der Leitstraße – Wohnsiedlung

– 300 m nordwestlich der Brinkstraße(B8) – Wohnsiedlung  (Averbruch beginnend mit Südstr)

– 850 m östlich an der HoltenerStraße – Einzelanwesen

Nach Osten wird die Deponieerweiterung durch die planungsrechtlich genehmigte Deponie,

nach Süden durch die beiden Haldenkörper von den dahinter befindlichen Siedlungsstrukturen

vollständig abgeschirmt.

Sensible Einrichtungen existieren in Form der Fridtjof-Nansen-Realschule (Abstand:

780 m) sowie eines Altenheims (Abstand: 740 m) im Ortsteil Vierlinden. Beide Einrichtungen

befinden sich jenseits der A 59 und werden durch deren Lärmschutzwände sowie

ein Feldgehölz abgeschirmt.

Quelle: Ordner 02 Umweltverträglichkeitsstudie Kapitel 2.8

Die nächstgelegenen Gebäude/Siedlungen befinden sich im Abstand zwischen 150 m westlich der Brinkstraßebis 850 m östlich an der HoltenerStraße zum Deponiekörper des 3. BA. Nach Osten wird die Deponieerweiterung durch die planungsrechtlich genehmigte Deponie, nach Süden durch die beiden Haldenkörper von den dahinter befindlichen Siedlungsstrukturen vollständig abgeschirmt.

Sensible Einrichtungen existieren in Form der Fridtjof-Nansen-Realschule (Abstand:

780 m) sowie eines Altenheims (Abstand: 740 m) im Ortsteil Vierlinden. Beide Einrichtungen befinden sich jenseits der A 59 und werden durch deren Lärmschutzwände sowie ein Feldgehölz abgeschirmt.

Quelle: Ordner 01 Fach 05

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