Können Kinder eine Einwendung abgeben?
Wir sind in den letzten Tagen gefragt worden: Können Kinder oder Jugendliche eine Einwendung abgeben?
Wir haben unseren Rechtsanwalt gefragt mit diesem Ergebnis:
Jeder kann eine Einwendung abgeben, sogar das ungeborene Kind. Bis zum 18. Lebensjahr ist diese Willenserklärung der Einwendung nur mit der/den Unterschrift(en) des/der beiden Erziehungsberechtigten rechtlich wirksam.