Kommentar der BIGG zur städtischen Stellungnahme zur Befreiung von Auflagen des Bebauungsplans
Die Fa. DHE GmbH, Hauptgesellschafter die Stadtwerke Dinslaken GmbH, beabsichtigen auf einem Grundstück an der Thyssenstraße eine Abfallverbrennungsanlage für belastetes Altholz zu errichten. Der für dieses Grundstück rechtsgültige Bebauungsplan Nr.215B lässt dort eine solche Bebauung nicht zu.