BIGG News

Bezirksregierung genehmigt vorzeitigen Baubeginn

Die BIGG wird einen eventuellen Genehmigungsbescheid abwarten, diesen dann analysieren und dann über die Einreichung einer Klage entscheiden.

Die Anwohner im 700 m Umkreis um die geplante Anlage sind durch den Bebauungsplan 215B in zweierlei Hinsicht geschützt:

Klage gegen Kraftwerk bleibt Option

RP, 26. Februar 2020, Heinz Schild
Das geplante Holzheizkraftwerk, das auf dem Industriegelände an der Thyssenstraße entstehen soll, ist für Petra Schmidt-Niersmann eine „Müllverbrennungsanlage für hoch belastetes Holz“. Deshalb kann die Vertreterin der Kreisgruppe Wesel des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND) die Stellungnahme der Stadt Dinslaken zu dem Vorhaben nicht nachvollziehen, wie sie am Dienstag sagte.

Kommentar der BIGG zur städtischen Stellungnahme zur Befreiung von Auflagen des Bebauungsplans

Die Fa. DHE GmbH, Hauptgesellschafter die Stadtwerke Dinslaken GmbH, beabsichtigen auf einem Grundstück an der Thyssenstraße eine Abfallverbrennungsanlage für belastetes Altholz zu errichten. Der für dieses Grundstück rechtsgültige Bebauungsplan Nr.215B lässt dort eine solche Bebauung nicht zu.

Wortprotokolle des Erörterungstermins sind verfügbar

Der Erörterungstermin für die geplante Müllverbrennungsanlage für belastetes Altholz fand am 13.11.2019 im Ledigenheim in Lohberg statt.

Der Termin dauerte von 10:05 Uhr bis 18:50 Uhr. Er wurde sehr wesentlich geprägt durch die Wortbeiträge von Mitgliedern der BIGG und dieser nahe stehenden Personen.

Altholzverbrennung und der Bebauungsplan

Wer den Erörterungstermin am Mittwoch dieser Woche (13.11.2019) verfolgt hat, weiß, dass der Bebauungsplan 215B mit seinen Festlegungen zum Schutz der Anwohner und der für den Bau notwendigen Befreiung von diesen Auflagen einen großen Zeitraum in der Diskussion eingenommen hat.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner