Viele Quellen für Feinstaub- und Lärmbelastung

NRZ Lokalausgabe, 28. Juli 2008

BRIEF AN DIE REDAKTION

Bertold Maucher, Julius-Kalle-Straße 54, Dinslaken, schreibt zum Thema Feinstaub in Dinslaken:

Die Staubmessung in der Wilhelm-Lantermann-Straße gibt keinen Aufschluss über die wirkliche Staubbelastung und die Herkunft des Staubes. Man kann unterstellen, dass dort nur der wirklich gefährliche, lungengängige Staub gemessen wird, der aber auch fast unbeschränkt flugfähig ist. Welche Ergebnisse haben Staubanalysen? Welche Wetter-/Windverhältnisse haben an den kritischen Messtagen geherrscht?

Weitere stadtnahe Emissionäre für Staub und Lärm sind das Betonsteinwerk am Ostrand des Averbruchs, die geplante Halde von Thyssen-Steel im Südosten, das Baustoffrecyclingwerk und die Kart-Bahn im Osten des Averbruchs.

Bei Ostwind wird von dem Recyclingbetrieb Staub mit Korngrößen von um 0,1 mm auf die Freiflächen dieser Wohnsiedlung geweht, der aufgekehrt werden kann. Der lungengängige Staub wird wesentlich weiter über die Stadt verteilt. Eine Staubbekämpfung oder Einhausung der Prozesse gibt es dort weder beim Zerkleinern noch beim Stapeln oder beim Transport! Bezeichnend ist, dass der Verwaltungssitz der Firma in Gladbeck, der Staub und Lärm produzierende Betriebshof aber in Dinslaken ist.

Zu der Planung der Haldenerweiterung von ThyssenSteel hat es bisher seit Frühjahr 2007 keine neueren Informationen, weder von der Stadt noch von Thyssen Steel, zu den zu erwartenden Emissionen gegeben. Die damals als „alternativlose Planung” bezeichnete Zumutung für Dinslaken schwebt als Bedrohung über den Bürgern Dinslakens (Heißt dieses „alternativlos”, dass die Stadtverordneten der Stadt Dinslaken über die Zukunft des Unternehmens entscheiden?).

Eine weitere für die Bürger unzumutbare Emission von Lärm ist die Kart-Bahn in der Thyssenstraße, deren Betrieb in der Nacht den Anwohnern den Schlaf und die Nerven raubt.

Alle diese Emissionen werden, wie der Stadtsprecher sich gerade zitieren ließ, von mehreren Behörden genehmigt, deren Zuständigkeit zwar fachlich berechtigt sein mag, aber sicher nicht den Wohnwert der Stadt Dinslaken einbezieht. Hier sind Stadt und ihre Repräsentanten für die ihnen anbefohlenen Bürger, Wähler und Steuerzahler zu aktivem Tun mit anschließendem Bericht in der Öffentlichkeit aufgefordert.

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