Altholzverbrennung und der Bebauungsplan
Wer den Erörterungstermin am Mittwoch dieser Woche (13.11.2019) verfolgt hat, weiß, dass der Bebauungsplan 215B mit seinen Festlegungen zum Schutz der Anwohner und der für den Bau notwendigen Befreiung von diesen Auflagen einen großen Zeitraum in der Diskussion eingenommen hat.

