Deponiepläne im Visier

NRZ Lokalausgabe, 12. Mai 2012, Ralf Kubernuß

Dinslaken.

Für die Planung des dritten Bauabschnittes der Deponie Wehofen haben sich möglicherweise neue Entwicklungen ergeben. Per Erlass vom 7. Mai 2012 hat das Umweltministerium des Landes NRW die nachgeordneten Behörden gebeten, keine Entscheidung über die Zulassung von sogenannten DK-1-Deponien mehr zu treffen, bevor das Land geprüft hat, ob eine auf das gesamte Land NRW bezogene Bedarfsanalyse durchzuführen ist. In diesem Falle müsste erst geprüft werden, ob es woanders in NRW Deponie-Kapazitäten gibt, bevor der dritte Bauabschnittes in Wehofen genehmigt wird.

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte wiederholt auf die Notwendigkeit hingewiesen, eine solche Bedarfsanalyse über Kreisgrenzen hinweg durchzuführen und ein Kataster für ganz Nordrhein-Westfalen über die Deponieflächen und Ablagerungen anzulegen. „In dieses Kataster müssen die kommunalen Deponien und die privaten (Industrie-)deponien aufgenommen sein, damit die Kommunen nicht vorgeblich selbstlos ihre Deponien erweitern, einen Allgemeinwohl-Bedarf propagieren und dann ihren Deponie-Raum an Abfallentsorger verkaufen“, heißt es in einer gemeinsamen Presseerklärung der Dinslakener Bürgerinitiative gegen Giftmüll (Bigg) und des BUND. Wann mit der Entscheidung zu dieser landesweiten Bedarfsanalyse zu rechnen ist, ist nicht bekannt.



Wie Petra Schmidt-Niersmann, ehemalige grüne Kommunalpolitikerin in Dinslaken und Bigg-Vorstandsmitglied mitteilt, bestehe für sie Hoffnung, dass die Bedarfsanalyse genügend Deponieraum in NRW und insbesondere im Regierungsbezirk Düsseldorf offen lege. „Der Erlass ist zwar noch kein Etappenziel für die Bürgerinitiative, aber wir können hoffen, dass wir uns nicht so bald auf ein langwieriges Klageverfahren einstellen müssen“, so Schmidt-Niersmann. Offen ist, ob es sich bei dem dritten Bauabschnitt in Wehofen um einen neuen Standort (darauf bezieht sich der Erlass) oder lediglich um die Erweiterung eines alten Standortes handelt. BUND und Bigg sind sich sicher, dass es sich um ein neues Vorhaben handelt, das von dem Erlass tangiert wird.

Bei Thyssen-Krupp sieht man die Angelegenheit anders. Die Notwendigkeit der Nutzung der Deponie Wehofen werde man im Rahmen der Antragstellung hinreichend deutlich machen. „Da es sich um einen bestehenden, für Zwecke der Ablagerung bereits genutzten Standort handelt, gehen wir davon aus, dass unser Projekt von darüber hinausgehende Bedarfsprüfungen nicht berührt ist“, teilt das Unternehmen weiter mit.

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