Genehmigung für 3. Bauabschnitt der Deponie Wehofen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat mit Datum vom 12.2.2019 die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord in Dinslaken genehmigt.

Hier die Presseveröffentlichung vom 15.2.2019:

Die Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt der ThyssenKrupp SteelEurope AG durch Planfeststellungsbeschluss vom 12.02.2019 die Erweiterung der Deponie Wehofen-Nord um einen 3. Bauabschnitt.

Die Erweiterung betrifft die in Dinslaken befindliche Deponie zur Ablagerung von Abfällen aus der Eisen- und Stahlproduktion. Der Planfeststellungsbeschluss berechtigt das Unternehmen zur Ablagerung von nicht gefährlichem Abfall. Das Ablagerungsvolumen beträgt ca. 6.000.000 Kubikmeter.

In dem Planfeststellungsverfahren hat eine Vielzahl von Personen von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Einwendungen vorzutragen. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Interessen der Bürgerinnen und Bürger unter anderem durch den Erlass von mehreren Auflagen Rechnung getragen.

Die Bezirksregierung ist nicht allen Einwendungen gefolgt, hat allerdings auch über Einwendungen hinausgehende Auflagen erteilt, so dass die Deponie mit den rechtlichen und technischen Anforderungen im Einklang steht. So hat die Betreiberin zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner z.B. Staub- und Lärm-schutzmaßnahmen und Staubmessungen durchzuführen. Weiter muss die Betreiberin beispielsweise zum Schutz des Grundwassers bereits vor der Ablagerung Abdichtungssysteme errichten. Im Bereich des Artenschutzes werden z.B. Fledermauskästen und Nisthilfen für den Uhu aufgestellt.

Durch die Erweiterung der Deponie um einen 3. Bauabschnitt ist die Entsorgungssicherheit für mehrere Jahre gewährleistet. Da die Vorhabenträgerin ihre Abfälle auf ihrer Werksdeponie ablagern kann, bleiben die notwendigen Kapazitäten anderer Deponien erhalten.

Der Planfeststellungsbeschluss wird im März 2019 öffentlich bekannt gegeben.

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