Keine Fristverlängerung für Stellungnahme der Stadt?

In der Sitzung des PUGStA Auschusses am Montag, dem 4.3.2013 wurde der Leiter des Geschäftsbereichs Planen, Herr Rudorf, gefragt, ob er Fristverlängerung für die Stellungnahme der Stadt bei der Bezirksregierung Düsseldorf beantragt habe. Diese Fristverlängerung lag nahe, weil der Termin für den PUGsTA aus unbekannten Gründen auf den 4.3.2013 verschoben worden war, einen Termin nach Frist zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt.

Er sagte, er habe mit jemanden bei der Bezirksregierung telefoniert, der habe gesagt, man könne die Fristverlängerung nicht gewähren. Die Behörde (BRD) müsse schließlich auch die Arbeitsflüsse organisieren, damit ein Planfeststellungsverfahren voran komme.

Würden Sie als Bürger mit “jemandem” telefonieren, um bei einer Fristsache eine Verlängerung zu beantragen?

Nein, sie würden so etwas schriftlich machen!

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