RVR besteht auf Kooperationsfläche Dinslaken-Barmingholten (NRZ Bericht + Stellungnahme der BIGG)

NRZ Lokalausgabe, 04. Mai 2021, Anja Hasenjürgen

Der RVR hält an der Umsetzung des Kooperationsstandorts Barmingholten fest. Dann
kann dort für Jahrzehnte auch nichts anderes angesiedelt werden.

https://www.nrz.de/staedte/dinslaken-huenxe-voerde/rvr-besteht-auf-kooperationsflaeche-dinslaken-barmingholten-id232211241.html

Unsere gesamte Stellungnahme zum Thema:

Die IHKs und HWKs können unserer Meinung nach viel fordern, wir denken allerdings, dass dies in diesem Fall weder sinnvoll noch demokratisch ist. Wir würden sogar weitergehen und behaupten, dass sie damit gegen geltende Rechtsprechung verstoßen. Das  Bundesverwaltungsgericht stellte im Jahr 2016 klar: das Gesetz erlaubt den Kammern und ergo auch ihrem Dachverband nur Stellungnahmen, die sich vor allem in “gutachterlicher Weise” an Politik und Behörden richtet. Für Zuspitzungen, die an die Presse adressiert sind, gibt das Gesetz nichts her. (BVerwG, 10 C 4.15) .  

Inhaltlich sind wir überrascht und enttäuscht mit welcher Ignoranz die IHKs und HWKs sich über die Beschlüsse der Städte hinwegsetzen möchten und entsprechenden Einfluss auf das Ruhrparlament nehmen wollen. Bereits die Antwort der Verwaltung des RVR zu den Stellungnahmen an die Stadt Dinslaken und an die Naturschutzverbände zeigt aus unserer Sicht, dass es eine große Kluft zwischen den Verfechtern der Kooperationsstandorte und den Bürger*innen an der Basis gibt, die sich für den Erhalt der Natur- und Landschaftsflächen einsetzen. Im letzten Monat hat sich in der Stadt Werne eine weitere Bürgerinitiative gegründet, die sich gegen den geplanten Kooperationsstandort in ihrer Stadt ausspricht, welcher auf 60 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche geplant ist. Eine solche Nutzung widerspricht unser Meinung nach auch dem am 15. September 2020 von der Landesregierung verabschiedeten „Maßnahmenpakt intelligente Flächennutzung“.

Ein Großteil der Bürger würde Ja zu Kooperationsstandorten auf ehemaligen bereits versiegelten Industrieflächen sagen. Wie uns der RVR bestätigte liegen jedoch 14 der 24 Kooperationsstandorte auf unversiegelten Flächen. Versiegelungen wie in Barmingholten oder Werne vom RVR geplant sind aber gerade vor dem in der letzten Woche gefällten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur notwendigen Nachbesserung beim Klimaschutz, nicht zu verantworten.

Die Stadt Dinslaken hat im Januar 2021 die Forderung an den RVR gestellt, den Standort Barmingholten nicht als Kooperationsstandort auszuweisen. Sollte der RVR dieser Dinslakener Forderung nicht nachkommen – wie dies von den IHKs und HWKs für die Kommunen gefordert wird, könnte Dinslaken die Flächen z.B. nicht in Teilen ökologisch verträglich erschließen. Das kann doch nicht im Sinne der Bürger*innen sein, die eigentlich von den von ihnen gewählten Mitgliedern des Ruhrparlaments vertreten werden sollten.

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