Geschichte der Deponie

Vorbemerkung: Es wird in der folgenden Ausführung von den Halden „Wehofen“ gesprochen. Tatsächlich liegt das Gelände nur zu einem Bruchteil auf Wehofener Gebiet (früher Walsum, jetzt Duisburg). Der Großteil des Geländes liegt auf Dinslakener Stadtgebiet im Averbruch. Insofern ist die Bezeichnung Wehofen eine schon seit 1935 genutzte Irreführung der Bevölkerung.

Am 16.05.1935 stellte der damalige Stadtgeometer Ernst vom städtischen Bauamt Dinslaken fest, dass auf dem Gebiet zwischen Wehofer Straße, Südstraße und Landwehrstraße an der Grenze zwischen Wehofen (damals Walsum) und Dinslaken ein Damm angeschüttet wurde. Man vermutete, dass die damalige Zechenbahn als Hochbahnanlage geführt werden sollte. Da solche Geländeveränderungen meldepflichtig waren, wurde der damalige Grundstückseigentümer (die Vereinigte Stahlwerke AG = VSAG) um Aufklärung angeschrieben. Die Antwort kam von der Gelsenkirchener Bergbau AG, Gruppe Hamborn, Grundstücksabteilung, wie folgt: „ dass die Aufschüttungen im Wehofener Bruch gemacht werden, um die anfallenden Bergematerialien unterzubringen.“ Obwohl die Stadt Dinslaken in den Folgejahren mehrmals beim damaligen Landrat wegen fehlender Genehmigung intervenierte, erfolgte keine Rückmeldung. Mitte 1941 stellten dann die VSAG beim Siedlungsverband einen Antrag, 20 Mill. cbm Zechen- und Hüttenabfälle für den Zeitraum von 8 Jahren im Bereich Leitstraße/Neue Emscher zu schütten. Dinslaken lehnte diese Aufschüttungen unter anderem wegen der großen Staubablagerungen ab. In den Jahren bis 1945 war bereits die Rede von der Ausdehnung des Haldenbereiches auf den Raum östlich der Zechenbahn mit Überschreitung der Leitstraße nach Norden. Als Ergebnis ist festzustellen, dass die Stadt Dinslaken bereits in der Anfangsphase an den Kreis herangetreten ist, aber trotz wiederholter Vorstellungen erfolglos blieb. Gründe dafür sind nicht mehr zu erforschen, dürften aber in der damaligen zentralistischen Staatsführung gelegen haben.

Durch den Abwurf von Brandbomben war ein großer Teil der Halde Wehofen-West in Brand geraten und den Hüttenwerken reichte der vorhandene Platz nicht mehr aus, so dass Ende 1950 ein Antrag gestellt wurde, die Geländeflächen Wehofen-Ost als weitere Halde zu nutzen. Nach mehrjährigen Verhandlungen über die Einzelheiten erteilte dann das Bergamt Duisburg am 20.08.1953 die Genehmigung mit der Einschränkung, dass die Erweiterung der Haldenfläche nach Norden über die Leitstraße hinaus nicht vorgenommen werden darf. In dem Gemeinde-Aufbaugesetz NW vom 13.06.1950 wird erstmals den Kommunen das Recht auf Bauleitpläne gegeben. Dinslaken erstellt einen solchen Leitplan und stellt das Gelände als „Industrie“ dar. Nach einigen Einsprüchen unter anderem von der Gelsenberg (Gelsenkirchener Bergbau AG) beschließt der Rat am 07.07.1953 „Einspruch beim Verbandsausschuss des Ruhrsiedlungsverbandes einzulegen mit dem Ziel, eine Reduzierung der Flächen zu erreichen.“ Zudem weist der Rat daraufhin, dass „Dinslaken schon durch die Verlegung der Emscher wertvolles Land opfern musste und zudem die Halde Wehofen vornehmlich der Lagerung von Abraum aus Zechen diene, die in anderen Gemeinden gelegen sind“.

!1976 überarbeitet der Ruhrsiedlungsverband seine Vorgaben und stellt unter anderem fest, dass die bisherigen Ausweisungen als Industriegebiet entfallen und die Bereiche als Grünflächen erscheinen.

Mit dem Flächennutzungsplan vom 20.02.1980 wurde der 1953 aufgestellte Bauleitplan ersetzt. Im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan erscheinen die Halden nunmehr nicht mehr als Problembereiche und sind nur noch in den Grünflächenstatistiken genannt, was zur Folge hat, dass die früheren Bedenken zu den Halden in die geschichtliche Vergessenheit geraten sind als auch auf Grund landesplanerischer Vorgaben in den Hintergrund getreten sind.

Zu den rechtlichen Besonderheiten gehörte es, dass die Halden dem Berggesetz unterworfen waren, was zur Folge hatte, dass die Beteiligung örtlicher kommunaler Instanzen nicht erforderlich war, da die Bergbehörde Entscheidungsträger war. Dies änderte sich erst mit der Neufassung des Bundesberggesetzes und des Abfallgesetzes von 1988, die für die Halden Wehofen zwei Verfahrensgrundsätze zur Geltung brachten:.
• Für Bergbauabfälle = Bergbaugesetz;
• Für Hüttenabfälle = Abfallentsorgungsgesetz.

In der Zeit von 1978 bis 1986 nützte die Stadt Dinslaken Gelände westlich der Zechenbahn und nördlich der Leitstraße als Deponie.

1973 beantragt dann die August-Thyssen-Hütte beim Regierungspräsident Düssel-dorf ein Planfeststellungsverfahren für Wehofen-Nord, um dort auf einer Fläche von 30 ha eine „Halde“ mit einer Gesamthöhe von 45 m zu errichten. Dieser Antrag wurde 1978 mit einer Darstellungsart der Abfallarten ergänzt. Forderungen seitens des Dinslakener Stadtrates von 1979 bezüglich eines Anlieferungsverbotes des Schüttgutes über Dinslakener Straßen sowie Vertragsvorschläge über Rekultivierungen, Freizeit-einrichtungen und vieles mehr wurden im Planfeststellungsbeschluss vom 11.12.1980 vom Regierungspräsident abgelehnt.

Im Jahre 1986 bestanden 3 Haldenkomplexe, die wie folgt beschrieben werden:
(1) (1) Wehofen-West: Westlich der Zechenbahn und südlich der Leitstraße
(2) (2) Wehofen-Ost: Östlich der Zechenbahn und südlich der Leitstraße
(3) (3) Wehofen-Nord: Östlich der Zechenbahn und nördlich der Leitstraße

Die damaligen Betreiber waren für (1) der Gemeinschaftsbetrieb Eisenbahn und Häfen Duisburg, für (2) Bergbau durch die RAG und (3) wurde durch die Thyssen AG in Duisburg betrieben.

Im September 2006 veranstaltete das Regierungspräsidium auf Betreiben von TKS einen Scoping-Termin mit den betroffenen Behörden und Städten, so auch Dinslaken, um abzuklären, welche Unterlagen zur Antragstellung eines 3. Bauabschnittes notwendig seien. Die Pläne wurden der Dinslakener Bevölkerung im März 2007 durch einen Artikel der NRZ bekannt. Noch im selben Monat formierte sich erster Widerstand, der sich am 24.05.2007 in der Gründung der Bürgerinitiative manifestierte. Nachdem TKS eine Info-Veranstaltung im Saal Hubertus abhielt und wenig Neues berichtete, konterte die BI in Zusammenarbeit mit den Grünen und hielt ihrerseits eine Veranstaltung im September 2007 ab. Der ursprünglich von der TKS ins Auge gefasste Antragstermin im September 2007 wurde nicht zuletzt unserer Einwände wegen bisher nicht realisiert.

Zusammenfassend kann man sagen, dass die Einwände der Stadt Dinslaken seit 1935 nur unzureichend beachtet wurden. Sie gehörte in aller Regel nicht zu den beteiligten Behörden und konnte ihre Einwendungen auf Grund bestehender Gesetze nur eingeschränkt vortragen. Vielfach wurden Erweiterungen als unvermeidbar hingenommen.
Umso wichtiger ist es jetzt, die Möglichkeiten eines Planfeststellungs-verfahrens gemeinsam zu nutzen.
Mögliche Gefahren, die durch eine Erweiterung um einen 3. Bauabschnitt bestehen, müssen aufgezeigt werden.

Quellen: Zeitzeugen, Internetrecherchen, Eine Studie zu den Bergehalden “Wehofen“ der Stadt Dinslaken aus dem Jahre 1989, Verschiedenes

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