Antragsunterlagen Holzheizkraftwerk DHE

Gegenstand der öffentlichen Auslegung ist der

Antrag der DHE Dinslakener Holz-Energiezentrum GmbH & Co. KG, Gerhard-Malina-Straße 1, 46537 Dinslaken, nach §§6 und 8 i.V.m. §8a BImSchG auf Erteilung einer 1. Teilgenehmigung zur Errichtung eines Holzheizkraftwerkes zur Erzeugung von Fernwärme und Strom

Die Stadtwerke Dinslaken hatten bereits vor einiger Zeit an mehreren Orten das Vorhaben in Vorträgen vorgestellt. Die erste Präsentation war am 21.11.2018 im Ledigenheim in Lohberg. In den Vorträgen wurde immer wieder betont, dass man gegenüber den Bürgern eine sehr offene Informationspolitik macht (“Auf jede Frage erhalten Sie eine Antwort”).

Zu dieser propagierten Offenheit passt aber nicht, dass die öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen vom 8.8.2019 bis zum 9.9.2019 ein gut gehütetes Geheimnis geblieben ist. Die Information darüber ist NICHT zu finden:

  • im Amtsblatt der Stadt Dinslaken
  • auf der Seite der Stadtwerke Dinslaken, auf der alle Hochglanzpräsentationen zum Holzheizkraftwerk abgelegt sind
  • in den Lokalzeitungen NRZ und RP (obwohl sie gegen Ende der Auslegungsfrist darüber berichteten, dass die Bezirksverwaltung Walsum sich intensiv mit dem Thema beschäftigte.
  • in den Presseveröffentlichungen der Stadt Dinslaken
  • in den Presseveröffentlichung der Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Düsseldorf (in der sonst jede Kleinigkeit berichtet wird)

Mit ein bisschen mehr Suche findet man dann eine Veröffentlichung im Amtsblatt 31 der Bezirksregierung Düsseldorf vom 1.8.2019 auf Seite 271.

Die wichtigen Eckdaten sind:

  • Auslegung der Unterlagen an den üblichen Stellen (Bezirksregierung Düsseldorf, technisches Rathaus Dinslaken, Bürgerbüro Walsum)  in der Zeit vom 8.8.2019 bis 9.9.2019.
  • Zusätzliche Auslegung im Internet unter dieser Adresse auf der Seite www.uvp-verbund.de
  • Einwendungen bis zum 9.10.2019 an die Bezirksregierung Düsseldorf oder die Stadt Dinslaken.
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