Gegen den Lärmpegel

NRZ, 05. November 2008, Heinz Ingensiep

DINSLAKEN. Beim Betuwe-Informationsabend der Deutschen Bahn in Voerde vor zwei Wochen glaubte sowieso kaum ein Zuhörer an die Lärmpegelwerte, die die Bahner vortrugen. Deshalb konzentrierte man sich gleich auf das Wesentliche: Wohin kommen welche Schallschutzwände? In Dinslaken, wo DB-Experten in der vorigen Woche den städtischen Planungs- und Umweltausschuss über den Stand der Dinge informierten, will sich zumindest ein Stadtverordneter mit den Lärmwerten nicht zufrieden geben: Bernd Rohde (SPD). Der Sozialdemokrat und Anwalt stellt die Angaben der Bahn völlig in Frage und fordert, dass die Stadtverwaltung eine drängendere Haltung gegenüber der Bahn einnimmt.

Rohde bezweifelt die Aussage der Bahnvertreter, dass man die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Höhe des Lärmpegels beachten werde. Laut der Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz („Bimsch”) darf in den Nachtstunden in Wohngebieten ein Wert von 49 dB(A) nicht überschritten werden. Mit ihren Angaben über die die Lärmschutzmaßnahmen im Stadtgebiet habe die DB die Ausschussmitglieder und die Bürger in die Irre geführt, sagt der SPD-Mann. Denn tatsächlich werde die Bahn zu keinem Zeitpunkt die erforderlichen 49 dB(A) einhalten.

„In Wirklichkeit sind es 57 dB(A)”

Rohde: „Der Lärmpegel, der an der Strecke zu verzeichnen sein wird, wird nicht tatsächlich gemessen, sondern rein rechnerisch ermittelt.” Nach der Formel in der Lärmverordnung zum „Bimsch” könne die Bahn schon mal einen Korrekturwert von 5 dB(A), den so genannten „Schienenbonus”, abziehen. Zudem werde das alle zwei Jahre vorgenommene Abschleifen der Schienenoberflächen (Fachterminus: „besonders überwachtes Gleis”) mit einem weiteren Bonus von 3 dB(A) honoriert. „Tatsächlich wird damit die DB AG auf dem Dinslakener Streckenabschnitt voraussichtlich einen Lärmpegel in Wohngebieten nachts von 57 dB(A) verursachen”, hat Rohde errechnet. Dabei müsse man sich vergegenwärtigen, dass das menschliche Gehör in der Wahrnehmung einen Anstieg des Lärmpegels um 10 dB(A) als eine Verdoppelung des Lärms empfindet.

Die Bahn-Vertreter hätten betont, Einwendungen der Stadt und der Bürger berücksichtigen zu wollen. „Daher kann hier die Aufgabenstellung der Stadtverwaltung nur sein, gegenüber der Bahn auf die Einhaltung der 49 dB(A) zu drängen und die Bahn zum Verzicht auf ihre Bonusregelungen zu bewegen”, sagt Jurist Rohde.

Der Stadtverordnete kritisiert in dem Zusammenhang den generell recht laxen Umgang der Verwaltung mit Umweltthemen. Dazu gehöre auch deren Verhalten in Sachen Feinstaub und bei der Deponie Wehofen. (ingens) Bernd Rohde (SPD)

Das könnte dich auch interessieren …

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner