Verschlagwortet: Bebauungsplan

Kommentar der BIGG zur städtischen Stellungnahme zur Befreiung von Auflagen des Bebauungsplans

Die Fa. DHE GmbH, Hauptgesellschafter die Stadtwerke Dinslaken GmbH, beabsichtigen auf einem Grundstück an der Thyssenstraße eine Abfallverbrennungsanlage für belastetes Altholz zu errichten. Der für dieses Grundstück rechtsgültige Bebauungsplan Nr.215B lässt dort eine solche Bebauung nicht zu.

Altholzverbrennung und der Bebauungsplan

Wer den Erörterungstermin am Mittwoch dieser Woche (13.11.2019) verfolgt hat, weiß, dass der Bebauungsplan 215B mit seinen Festlegungen zum Schutz der Anwohner und der für den Bau notwendigen Befreiung von diesen Auflagen einen großen Zeitraum in der Diskussion eingenommen hat.

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